
Michael Sedlacek
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Österreich
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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
1Allgemeines
- 1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und Leistungen des Fotografen gegenüber seinen Vertragspartnern (Kunden). Mit der Erteilung eines Auftrags oder der Inanspruchnahme einer Leistung erkennt der Kunde die Anwendbarkeit dieser AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung an.
- 1.2
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Änderungen werden dem Kunden vor dem nächsten Vertragsabschluss bekannt gegeben.
- 1.3
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf, sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe geänderter AGB widerspricht.
- 1.4
Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- 1.5
Diese AGB sind auf der Website des Fotografen unter /agb abrufbar und können dort jederzeit eingesehen und ausgedruckt werden. Auf Verlangen übersendet der Fotograf die AGB kostenlos in Textform (§ 1 Abs 1 Z 3 FAGG).
2Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- 2.1
Der Fotograf erbringt fotografische Leistungen (Lichtbildwerke, Lichtbilder im Sinne der §§ 73, 74 UrhG) auf Grundlage eines Werkvertrags (§ 1151 ff ABGB). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung (Auftragsbestätigung, Angebot, Shooting-Vertrag).
- 2.2
Der Fotograf ist hinsichtlich der künsterischen und technischen Durchführung des Auftrags frei (Bildaussage, Perspektive, Lichtsetzung, Bildausschnitt, Kameratechnik, Stilmittel). Abweichungen von früheren Zusammenarbeiten stellen keinen Mangel dar.
- 2.3
Der Fotograf ist berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte (z. B. Labor, Bildbearbeitung, Assistenten, Zweitfotografen) ausführen zu lassen, sofern dies der Qualität nicht abträglich ist.
- 2.4
Der Kunde ist verpflichtet, an der Durchführung des Shootings aktiv mitzuwirken. Dazu gehören insbesondere das pünktliche Erscheinen zum vereinbarten Termin, die erforderliche Vorbereitung (z. B. Styling, Garderobe gemäß Vereinbarung) und die Bereitstellung vereinbarter Requisiten, Locations oder Modelle.
- 2.5
Neben diesen AGB kann ein gesonderter Model-Release-Vertrag (Shooting-Vertrag) abgeschlossen werden, der insbesondere die urheberrechtliche Nutzungsbewilligung und die Rechte der abgebildeten Person regelt. Im Zweifel gehen die Bestimmungen des individuellen Shooting-Vertrags den AGB vor.
3Auswahl, Bearbeitung und Lieferung
- 3.1
Die Auswahl der zu bearbeitenden und auszuliefernden Bilder obliegt dem Fotografen, es sei denn, es wurde schriftlich eine gemeinsame Auswahl vereinbart. Der Fotograf wählt die technisch und künsterisch geeigneten Aufnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen aus. Eine Verpflichtung zur Auslieferung einer bestimmten Anzahl von Bildern besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
- 3.2
Im vereinbarten Honorar enthalten ist die grundlegende digitale Entwicklung und Bearbeitung der ausgewählten Bilder (Belichtungskorrektur, Weißabgleich, Grundschärfung, Farbkorrektur). Darüber hinausgehende Bearbeitungsleistungen (insbesondere aufwändige Hautretusche, Figurenkorrektur, Composings, Objektentfernung, KI-gestützte Bildoptimierung) sind gesondert zu vereinbaren und zu honorieren.
- 3.3
Die fertig bearbeiteten Bilder werden dem Kunden digital zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung erfolgt über eine vom Fotografen bestimmte Online-Plattform (Download-Bereich) innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach dem Shootingtermin. Eine kürzere Lieferfrist bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
- 3.4
Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Bilder innerhalb von 3 Monaten nach Bereitstellung herunterzuladen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Fotograf eine Speichergebühr von € 5,– pro Monat verrechnen oder die Bilder löschen. Der Fotograf weist den Kunden 30 Tage vor Ablauf der Frist gesondert darauf hin.
- 3.5
Der Fotograf archiviert die Aufnahmen für die Dauer von 3 Jahren ab Bereitstellung. Darüber hinaus besteht keine Archivierungsverpflichtung. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von Aufnahmen infolge höherer Gewalt, technischer Defekte oder Datenverlustes, sofern ihn kein grobes Verschulden trifft.
4Urheberrecht und Nutzungsrechte
- 4.1
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte an den vom Fotografen erstellten Werken (Lichtbildwerke, Lichtbilder) verbleiben beim Fotografen (§§ 73, 74 UrhG). Der Kunde erwirbt daran keinerlei Rechte, soweit nicht in diesen AGB oder in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
- 4.2
Nutzungsbewilligungen (Lizenzen) werden dem Kunden nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung und nur im dort festgelegten Umfang eingeräumt. Mangels abweichender Vereinbarung gilt:
- a) Der Kunde erwirbt eine einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für die private Nutzung der Bilder sowie für die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken zu nicht-kommerziellen Zwecken.
- b) Eine kommerzielle Nutzung (z. B. Werbung, Verkauf, Veröffentlichung auf Produktverpackungen) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und eines gesonderten Lizenzhonorars.
- c) Die Nutzungsbewilligung gilt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Gesamthonorars als erteilt.
- 4.3
Der Kunde ist bei jeder Nutzung der Bilder verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Copyrightvermerk) deutlich und lesbar wie folgt anzubringen: „Foto: [Name/Firmenbezeichnung des Fotografen]“ sowie die Jahreszahl der ersten Veröffentlichung. Dies gilt auch, wenn das Bild bereits mit einer Signatur oder einem Wasserzeichen versehen ist.
- 4.4
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Bilder ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Fotografen zu verändern, zu beschneiden, zu filtern oder mit anderen Elementen zu überlagern. Zulässig sind geringfügige Anpassungen des Bildausschnitts sowie Farb- und Helligkeitskorrekturen, sofern der Gesamteindruck des Bildes nicht wesentlich verändert wird.
- 4.5
Der Kunde stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer nicht autorisierten Nutzung der Bilder oder aus der Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere Marken-, Design-, Persönlichkeitsrechte, Recht am eigenen Bild nach § 78 UrhG) resultieren. Der Kunde hat die erforderlichen Einwilligungen abgebildeter Personen (Model Releases) sowie der Eigentümer abgebildeter Gegenstände selbst einzuholen.
- 4.6
Der Fotograf ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Aufnahmen unbeschränkt für seine Eigenwerbung zu nutzen, insbesondere auf seiner Website, in sozialen Netzwerken, in Printmedien, bei Ausstellungen, Wettbewerben und in Publikationen (Portfolio-Nutzung). Der Kunde kann dieser Nutzung nur bei Vorliegen besonderer Umstände (z. B. Vertraulichkeitsvereinbarung, laufendes Gerichtsverfahren) widersprechen. Soweit auf den Bildern Dritte erkennbar abgebildet sind, hat der Kunde sicherzustellen, dass die erforderlichen Einwilligungen vorliegen.
5Honorar, Zahlungsbedingungen, Verzug
- 5.1
Das Honorar bestimmt sich nach der getroffenen schriftlichen Vereinbarung, hilfsweise nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste des Fotografen, mangels einer solchen nach angemessenem Honorar (§ 1152 ABGB).
- 5.2
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 30 % des voraussichtlichen Gesamthonorars zu leisten. Das Resthonorar ist nach Rechnungslegung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Anzahlung dient der Terminreservierung und wird auf das Gesamthonorar angerechnet.
- 5.3
Sämtliche Material-, Reise-, Aufenthalts- und sonstige Nebenkosten (insbesondere Modelle, Visagisten, Locations, Requisiten, Laborarbeiten) sind im Honorar nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, und werden gesondert in Rechnung gestellt.
- 5.4
Vom Kunden nach Vertragsabschluss gewünschte Änderungen des Leistungsumfangs (z. B. zusätzliche Bilder, besondere Bearbeitungswünsche, Verlängerung der Shootingzeit) gehen zu seinen Lasten, sofern sie zu einem Mehraufwand führen. Der Fotograf wird den Kunden vor Durchführung der Änderung über die voraussichtlichen Mehrkosten informieren.
- 5.5
Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Moodboard-Erstellung, Location-Scouting, Storyboard) sind nicht im Shooting-Honorar enthalten und werden gesondert vereinbart und honoriert, sofern sie über eine erste unverbindliche Besprechung hinausgehen.
6Stornierung, Rücktritt, Abbestellung
- 6.1
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit durch schriftliche Erklärung (E-Mail genügt) stornieren. In diesem Fall gebühren dem Fotografen:
- a) Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Shootingtermin: eine Bearbeitungsgebühr von € 30,– zuzüglich bereits angefallener und nicht stornierbarer Kosten.
- b) Bei Stornierung zwischen 7 und 14 Tagen vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Honorars zuzüglich bereits angefallener Kosten.
- c) Bei Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars zuzüglich bereits angefallener Kosten.
- d) Bei Nichterscheinen am Termin oder Stornierung am Tag des Shootings: 100 % des vereinbarten Honorars zuzüglich aller angefallenen Kosten.
- 6.2
Die Vereinbarung eines Fixgeschäfts (§ 919 ABGB) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
- 6.3
Der Fotograf ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten (§ 2.4) trotz schriftlicher Mahnung nicht erfüllt oder wenn Umstände eintreten, die eine vertragsgemäße Durchführung des Shootings unmöglich machen (z. B. höhere Gewalt, behördliche Untersagungen, schwere Erkrankung). Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall rückerstattet. Ein darüber hinausgehender Anspruch des Kunden besteht nicht.
- 6.4
Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) sind beide Parteien bemüht, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Kann kein Ersatztermin gefunden werden, wird die bereits geleistete Anzahlung rückerstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
- 6.5
Der Fotograf kann vom Vertrag aus wichtigem Grund zurücktreten, wenn der Kunde den Fotografen in seiner Ehre oder künsterischen Reputation verletzt, den Fotografen unsachlich kritisiert oder sich respektlos verhält. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf das bis dahin verdiente Honorar sowie auf Ersatz bereits angefallener Kosten bestehen.
7TFP-Vereinbarungen (Time for Prints / Time for Images)
- 7.1
Sofern ein Shooting auf TFP-Basis (unentgeltlicher Austausch von Leistungen) vereinbart wurde, gelten ergänzend zu den übrigen Bestimmungen dieser AGB die folgenden Regelungen.
- 7.2
Der Fotograf erstellt Aufnahmen der abgebildeten Person ohne Berechnung eines Honorars. Im Gegenzug erhält der Fotograf das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, die Aufnahmen für alle Zwecke zu nutzen, insbesondere für Portfolio, Eigenwerbung, Social Media, Ausstellungen, Wettbewerbe, Publikationen sowie für kommerzielle Zwecke (insbesondere Verkauf, Lizenzierung an Dritte, Werbemaßnahmen).
- 7.3
Die abgebildete Person erhält eine vereinbarte Anzahl digitaler Bilder (in der Regel 10–20 Aufnahmen) in druckfähiger Auflösung zur ausschließlichen Eigenwerbung (Portfolio, Sedcard, Social Media). Eine kommerzielle Nutzung der Bilder durch die abgebildete Person oder eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
- 7.4
Eine gegenseitige Vergütung findet nicht statt. Jede Partei trägt ihre eigenen Aufwendungen (Anreise, Styling, Verpflegung), sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
- 7.5
Die Bestimmungen dieser AGB zu Urheberrecht, Namensnennung, Veränderungsverbot, Haftung und Gewährleistung gelten sinngemäß.
8Gewährleistung
- 8.1
Dem Kunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 922 ff ABGB zu. Bei Verbrauchern (§ 1 KSchG) beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre ab Ablieferung der Leistung (§ 933 ABGB). Bei Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung. Die Frist beginnt mit der Bereitstellung der Bilder zum Download zu laufen.
- 8.2
Offensichtliche Mängel sind dem Fotografen binnen 14 Tagen nach Bereitstellung der Bilder schriftlich anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln beginnt diese Frist mit dem Zeitpunkt der Entdeckung, längstens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist. Die verspätete Anzeige offensichtlicher Mängel hat bei Verbrauchern keinen Rechtsverlust zur Folge (§ 6 Abs 1 Z 11 KSchG). Bei Unternehmern erlischt das Gewährleistungsrecht bei nicht rechtzeitiger Anzeige.
- 8.3
Im Fall eines Mangels hat der Kunde Anspruch auf Verbesserung (Nachbearbeitung oder Neuaufnahme) nach Wahl des Fotografen. Ist die Verbesserung unmöglich oder für den Fotografen mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, kann der Kunde Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet.
- 8.4
Farbdifferenzen zwischen verschiedenen Ausgabemedien (insbesondere Bildschirmdarstellung vs. Print) stellen keinen Mangel dar, sofern sie technisch bedingt und nicht erheblich sind.
- 8.5
Die künsterische Gestaltung (Bildausschnitt, Farbgebung, Bildstil, Perspektive, Schärfentiefe) unterliegt der freien Entscheidung des Fotografen und stellt keinen Mangel dar, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
9Haftung
- 9.1
Der Fotograf haftet in allen Fällen unbeschränkt:
- a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- b) für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind;
- c) nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (PHG).
- 9.2
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur:
- a) bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf – in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt;
- b) im Übrigen (einfache Sorgfaltsverletzungen ohne Kardinalpflichtverletzung) ist die Haftung ausgeschlossen.
- 9.3
Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von Aufnahmen (digitale Dateien, Originalnegative) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf die Kosten einer kostenlosen Wiederholung der Aufnahme beschränkt, sofern und soweit dies möglich ist. Darüber hinausgehende Ansprüche (insbesondere Reise-, Aufenthalts- und Drittkosten sowie entgangener Gewinn) sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verbrauchern, soweit sie gegen § 6 KSchG verstößt.
- 9.4
Sendungen (Übersendung von Datenträgern, Prints, Vorlagen) erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Fotograf haftet nicht für Transportschäden oder -verluste, sofern ihn kein grobes Verschulden trifft.
- 9.5
Der Kunde hält den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die aus einer nicht vertragskonformen Nutzung der Bilder, aus der Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte) oder aus einer nicht autorisierten Weitergabe an Dritte entstehen. Die Schad- und Klagloshaltung umfasst auch die Kosten einer angemessenen anwaltlichen Rechtsverteidigung.
10Zahlungsverzug
- 10.1
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 456 ABGB). Bei Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Unternehmern 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz ist der von der Österreichischen Nationalbank (OeNB) für die jeweilige Periode verlautbarte Satz.
- 10.2
Der Fotograf ist berechtigt, nach Eintritt des Verzugs angemessene Mahnkosten in Höhe von maximal € 5,– pro Mahnung zu verrechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden, nachweislich angefallenen Schadens (insbesondere Kosten einer anwaltlichen Inkassodienstleistung) bleibt vorbehalten.
- 10.3
Der Fotograf behält sich das Eigentum an den gelieferten Bildern (Eigentumsvorbehalt) bis zur vollständigen Bezahlung aller Honorar- und Kostenforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Im Fall des Zahlungsverzugs ist der Fotograf berechtigt, die Nutzungsbewilligung zu widerrufen und die weitere Nutzung der Bilder zu untersagen.
11Gutscheine
- 11.1
Gutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Pro Bestellung/Shooting ist nur ein Gutschein einlösbar.
- 11.2
Ein allfälliges Restguthaben wird auf Wunsch des Kunden ausbezahlt oder kann bei einer Folgebestellung eingelöst werden. Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt (außer auf Verlangen des Kunden) noch verzinst.
- 11.3
Gutscheine sind übertragbar. Der Fotograf kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Fotograf positive Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung des Inhabers hat.
12Datenschutz
- 12.1
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Fotografen, abrufbar unter /privacy.
- 12.2
Soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, verarbeitet der Fotograf personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage des Art 6 Abs 1 lit b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nach Art 6 Abs 1 lit c DSGVO iVm § 132 BAO.
- 12.3
Eine Verarbeitung zu Werbezwecken (insbesondere Zusendung von Angeboten und Newslettern) erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung gemäß Art 6 Abs 1 lit a DSGVO und kann jederzeit widerrufen werden. Der Vertragsabschluss ist nicht von der Erteilung dieser Einwilligung abhängig.
13Anzuwendendes Recht
- 13.1
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen (IPR) und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- 13.2
Bei Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, bleibt der Schutz der zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates von der Rechtswahl unberührt (Art 6 Abs 2 Rom I-VO).
14Erfüllungsort und Gerichtsstand
- 14.1
Erfüllungsort ist der Sitz des Fotografen (Unternehmenssitz).
- 14.2
Für Rechtsstreitigkeiten mit Kunden, die Unternehmer (§ 1 KSchG) oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, wird als Gerichtsstand das für den Sitz des Fotografen sachlich zuständige Gericht vereinbart. Der Fotograf ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
- 14.3
Bei Verbrauchern (§ 1 KSchG) gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung ist erst nach Entstehung des Rechtsstreits zulässig (§ 14 KSchG).
15Schlussbestimmungen
- 15.1
Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
- 15.2
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem von den Parteien angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Eine geltungserhaltende Reduktion unwirksamer Klauseln ist ausgeschlossen.
- 15.3
Für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist, gelten die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) zwingend. Soweit in diesen AGB Regelungen enthalten sind, die von für Verbraucher geltenden gesetzlichen Bestimmungen abweichen, gehen die für den Verbraucher günstigeren gesetzlichen Bestimmungen vor.
- 15.4
Der Fotograf übt das Gewerbe „Fotografie“ (bzw. „Fotograf“ als reglementiertes Gewerbe) gemäß der österreichischen Gewerbeordnung 1994 aus. Die jeweils zuständige Gewerbebehörde ist die Bezirkshauptmannschaft / der Magistrat der Stadt [Ort].
